Betreff: Vorabinformation zur Nutzung von Padlet
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
aufgrund zahlreicher Nachfragen zur Internetanwendung Padlet im Zusammenhang mit dem Schulunterricht hat sich das Kultusministerium mit dem Hessischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit ins Benehmen gesetzt. Die Nutzung wird ausdrücklich nicht untersagt. Vielmehr ist die Nutzung weiterhin vertretbar. Es ist daher nicht erforderlich, den Unterricht akut umzustrukturieren.
Anfang kommender Woche werden ergänzende Hinweise veröffentlicht, die weitere Erläuterungen im Hinblick auf datenschutzrechtliche Fragestellungen beinhalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Meyer-Scholten
Leiter der Zentralabteilung